Kundenservice

Fahrzeugabholung

Für unser reguläres Angebot gilt keine Kilometerbegrenzung. Bei Sonderangeboten ist die Kilometerbegrenzung immer deutlich angegeben.

Alle unsere Kunden können sich mit ihrem gemieteten Fahrzeug frei bewegen. In einem solchen Fall wird jedoch eine Sondergebühr erhoben.

Sie können das Fahrzeug sowohl in Griechenland als auch in anderen Ländern nutzen. In diesem Fall fällt jedoch eine Sondergebühr an.

Selbstverständlich. Jede volljährige Person mit gültigem Führerschein kann als zusätzlicher Fahrer eingetragen werden. Es fällt jedoch eine Gebühr für zusätzliche Fahrer gemäß unserer aktuellen Preisliste an.

Ja, der Tank ist bei der Abholung voll und das Fahrzeug sollte auch mit vollem Tank wieder abgegeben werden. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird dem Kunden die Differenz gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt. Zudem fällt eine Sondergebühr für die Betankung an.

Ist das abgeholte Fahrzeug nicht vollgetankt, wird nur die Differenz zwischen dem Kraftstoffstand bei der Abholung und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe berechnet. In diesem Fall fällt keine zusätzliche Gebühr für die Betankung an. Überprüfen Sie bei der Fahrzeugabholung unbedingt den Kraftstoffstand.

Die Kaution wird nach Abzug der Mietkosten zurückerstattet. Die Differenz sollte automatisch erstattet werden. Je nach Kreditkarte und Bank kann die Rückzahlung der Kaution auf Ihr Konto zwischen 4 und 15 Tagen dauern.

Mit einer Zusatzversicherung können Sie Ihre persönliche Haftung im Falle von Fahrzeugschäden verringern. Sie kann entweder reduziert oder vollständig ausgeschlossen werden. Die Selbstbeteiligung hängt von der Fahrzeugkategorie, dem gewählten Paket und der Mietdauer ab. Die Preise für Zusatzpakete werden während des Buchungsvorgangs angezeigt.

  • SCDW (Supervollkasko) ist eine Zusatzversicherung, bei der im Falle von Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs keine Selbstbeteiligung anfällt.
  • CDW+ (Teilkasko Plus) ist eine Versicherung mit reduzierter Selbstbeteiligung im Falle eines Karosserieschadens.
  • WUG (Räder-, Reifen-, Unterboden- und Glasschutz) ist eine Zusatzversicherung, die die Selbstbeteiligung bei Schäden an den Rädern und Reifen, am Unterboden und an den Scheiben übernimmt.

Sie sind nicht verpflichtet, unsere Kasko- oder Versicherungspakete abzuschließen, doch im Falle eines Ereignisses, das einen Schaden am Fahrzeug zur Folge hat, wird Ihnen der Betrag entsprechend der in der „Schadensmatrix“ definierten Schäden in Rechnung gestellt.

Wenn Sie jedoch über Ihre Kreditkarte oder die Agentur, bei der Sie das Fahrzeug gebucht haben, bei einer anderen Gesellschaft versichert sind, wird die Selbstbeteiligung entsprechend der Fahrzeugkategorie berechnet, da es sich nicht um eine Direktversicherung handelt.  Bei der Rückgabe des Fahrzeugs werden wir Ihnen Kopien der Dokumentation des Vorfalls vorlegen (Alco-Prüfbericht, Euro-Bericht und den Polizeibericht, wenn uns dieser zu diesem Zeitpunkt vorliegt).

  • Verlust oder Diebstahl von Gepäck und/oder persönlichen Gegenständen aus dem Fahrzeug
  • Strafzettel oder Bußgelder, Verkehrsverstöße und dergleichen
  • Kosten durch Betankung mit der falschen Kraftstoffsorte
  • Kosten für verlorene, gestohlene oder beschädigte Autoschlüssel
  • Kosten für verlorene, gestohlene oder beschädigte Fahrzeugpapiere
  • Kosten aufgrund von Fahrlässigkeit – leere Batterie
  • Kosten aufgrund von Schäden an der Innenausstattung des Fahrzeugs
  • Kosten für abhanden gekommene Ausstattungsgegenstände (Ersatzreifen, Reifenreparaturset, Hutablage, Dokumentenetui, Handbuch)
  • Kosten aufgrund von Schäden an zusätzlicher Ausstattung
  • Kosten aufgrund von Fahrzeugmissbrauch
  • Kosten aufgrund der Nichtbeachtung der Wartungsanweisungen im Serviceheft des Fahrzeugs
  • Ausgaben für das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs aus unzugänglichen Gebieten (z. B. bei Steckenbleiben in Schlamm aufgrund von Fahrten außerhalb der regulären Straßeninfrastruktur)
  • Ausgaben, die durch die Benutzung unbefestigter Straßen entstehen
  • Kosten für Autorennen oder die Teilnahme an Sportveranstaltungen
  • Kosten aufgrund der Überlastung des Fahrzeugs mit Personen oder Ladung
  • Kosten durch Schäden, die von einer Person verursacht werden, die im Vertrag nicht als Hauptfahrer oder zusätzlicher Fahrer angegeben ist
  • Kosten, die entstehen, wenn der im Mietvertrag angegebene Hauptfahrer oder zusätzliche Fahrer keinen gültigen Führerschein besitzt oder ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge hat

Sonstiges: beschädigte Scheibenwischer oder Schlösser, Verlust oder Diebstahl von Außenteilen des Fahrzeugs ohne Polizeibericht, Kosten für Schäden, die durch die Verwendung von Dachgepäckträgern oder Gepäckstücken auf Trägern entstehen, Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung von Gepäckstücken oder das Abstellen von Ladung oder Gepäck auf dem Dach, der Motorhaube usw. verursacht werden, sowie Kosten, die durch die Nichtbeachtung von akustischen und optischen Warnhinweisen des Fahrzeugs entstehen.

Nein, das ist leider nicht möglich.

Die Kaution ist eine vorübergehende Reservierung von Geldmitteln, die die Bezahlung der Mietdienstleistungen und eventueller zusätzlicher Kosten garantiert. Die Höhe der Kaution hängt von der Fahrzeugkategorie, der Mietdauer und den Versicherungspaketen ab.

Sie bezahlen den Mietservice bei der Fahrzeugabgabe. Bei der Fahrzeugabholung wird die Kreditkarte lediglich zur Leistung der Kaution benötigt wird.

Wir akzeptieren folgende Kreditkarten: Visa, MasterCard.

Hinweis: Wir akzeptieren keine Prepaid- oder Electron-Karten, Reisekarten, Visa Electron- oder Maestro-Karten.

Diesen Service bieten wir an. Die Abholung muss jedoch 48 Stunden vorher vereinbart werden und wird nach unserer Preisliste für Zusatzleistungen berechnet.

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